Politkampagnen

Fünf Prozent als Hebel: Was die Wahl in Sachsen-Anhalt über Spenden, Kampagnen und Medien verrät

In Sachsen-Anhalt haben drei Geldströme gezielt Zweitstimmen bewegt. Rechtlich laufen alle über dieselbe Norm. Journalistisch landen sie in drei verschiedenen Welten. Eine Analyse.

8 Min
Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt 2026 entscheiden 3600 Stimmen über eine AfD-Regierung – und Drittgeld über den Einzug kleiner Parteien.

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt 2026 entscheiden 3600 Stimmen über eine AfD-Regierung – und Drittgeld über den Einzug kleiner Parteien.

© Marijan Murat

Am 6. September 2026 hat Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag gewählt. Die AfD wurde mit Abstand stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit. Ob sie trotzdem den Ministerpräsidenten stellt, hängt an wenigen Sitzen – und an einer Partei, die sich mit rund 3600 Stimmen Vorsprung über die Fünfprozenthürde hievte: dem BSW.

Wer verstehen will, wie diese Konstellation zustande kam, darf nicht nur auf die Parteien schauen. Sondern auf das Geld, das neben ihnen floss. Denn in den Wochen vor der Wahl haben drei Akteure, die selbst nicht zur Wahl standen, gezielt Zweitstimmen bewegt – jeder mit eigenem Geld, jeder mit eigener Botschaft, alle mit demselben Hebel: der Sperrklausel.

Fall eins: Campact. Die Kampagnenorganisation, die 2019 ihre Gemeinnützigkeit verlor, steckte 620.000 Euro aus einem Spendenfonds in Plakate, Anzeigen und rund 700.000 Briefe. Die Botschaft: Zweitstimme für SPD oder Grüne, damit beide den Einzug schaffen und der AfD keine Alleinregierung möglich wird. Beide Parteien meldeten die Hilfe als Spende beim Bundestag an.

Fall zwei: ein Verein „in Gründung“. Unter dem Namen Wirtschaft für Demokratie zahlten rund 30 Unternehmer und Privatpersonen 187.942,89 Euro für ganzseitige Zeitungsanzeigen am Tag vor der Wahl: „Zweitstimme Sven Schulze & CDU“. Mitinitiator ist der Gründer einer Firmengruppe, deren Tochter an einem Energie- und Industrieprojekt bei Quedlinburg beteiligt ist. Die Genehmigungsverfahren laufen. Die CDU meldete die Spende.

Fall drei: Unbekannte. Ein Bund strategischer Wähler, der in keinem Register auftaucht, schaltete eine Anzeige im Magazin Compact – das 2024 vom Bundesinnenministerium verboten wurde und nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2025 wieder erscheint. Dazu kamen Flyer einer Gruppe Bürger für den Frieden. Die Parole: Erststimme AfD, Zweitstimme BSW. Das BSW erklärt, erst durch Journalisten davon erfahren zu haben. Das war so im Spiegel zu lesen.

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Drei Vorgänge, ein Werkzeugkasten: Geld von Dritten, das Stimmen lenkt. Alle drei sind, soweit bekannt, legal. Alle drei zielten auf dieselbe Schwelle. Und alle drei hat dieselbe Redaktion beschrieben – in drei Tonlagen, die kaum weiter auseinanderliegen könnten. Genau darum geht es in dieser Analyse.

Was das Parteiengesetz erlaubt – und warum

Parteispenden sind kein Systemfehler, sondern Systemabsicht. Das Bundesverfassungsgericht verlangt seit 1992, dass Parteien in der Gesellschaft verwurzelt bleiben.

Die Kernregel: Der Staat darf nie mehr zahlen, als eine Partei selbst einnimmt.

Der Kleinspender wird belohnt

Für jede Spende bis 3.300 Euro erhält die Partei 45 Cent pro Euro obendrauf. Steuerlich wird die Hälfte von bis zu 1.650 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Das Idealbild des Gesetzgebers: viele Menschen, kleine Beträge.

Keine Obergrenze, nur Offenlegung

Anders als etwa Frankreich kennt Deutschland weder eine Spendenobergrenze noch ein Verbot von Unternehmensspenden. Stattdessen: Anzeigepflicht ab 35.000 Euro sofort, ab 10.000 Euro im Rechenschaftsbericht. Verboten sind unter anderem anonyme Spenden über 500 Euro, Durchleitungen für ungenannte Dritte und Spenden, die „erkennbar“ eine Gegenleistung erwarten.

Die neue Regel für Dritte

Seit 2024 regelt das Parteiengesetz Werbemaßnahmen Dritter ausdrücklich: Wer unmittelbar für eine Partei wirbt, muss ihr das anzeigen. Die Partei muss dann Unterlassung verlangen – oder die Werbung als Spende verbuchen.

Campact hat das getan, der CDU-Verein auch. Die BSW-Helfer offenbar nicht; das BSW erklärt, erst von Journalisten erfahren zu haben.

Der Mechanismus hat eine Achillesferse: Er greift nur bei Dritten, die gefunden werden wollen.

Der Kipppunkt: die Großspende

Solange viele wenig geben, stiftet Geld Bindung. Wenn wenige viel geben, stiftet es Zugang. 2025 sammelte die CDU rund 6,2 Millionen Euro an Großspenden, die AfD 5,1 Millionen – 95 Prozent davon von drei Spendern.

Die größte Einzelspende der Nachkriegsgeschichte, 2,35 Millionen Euro für AfD-Plakate, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin im Mai 2026 für unzulässig, weil unklar blieb, wer wirklich zahlte.

Hier hören Spenden auf, der Demokratie zu dienen: nicht bei einer bestimmten Summe, sondern dort, wo der Absender im Dunkeln bleibt oder ein Interesse mitliefert. Beides ist bei einem Verein mit 30 ungenannten Gebern aus dem Umfeld eines Investors zu prüfen. Beides ist bei einem Fonds mit 75.000 Kleinspendern weniger wahrscheinlich – aber nicht ausgeschlossen, solange niemand die Zahlen prüft.

Campact: weder Spende noch Spender

Campact ist die dritte Kategorie. Die Organisation spendet nicht an Parteien, sie führt Kampagnen im Schattenraum neben den Parteien. 75.000 Geber, 99 Prozent unter 1.000 Euro – das ist Beteiligung, wie das Gesetz sie belohnt.

Zugleich entscheidet eine nicht gewählte Organisation anhand einer selbst beauftragten Umfrage, welche Parteien sie über die Hürde hebt. Felix Kolbs Kalkül, die Grünen nicht von zwei auf 4,5 Prozent zu bringen, weil das „das Problem nur größer“ mache, wie ihn der Spiegel zitiert, ist ehrlich – und es ist Wahlingenieurskunst. Man kann das für legitim halten. Man muss es aber genauso prüfen wie jede andere Drittkampagne.

Der Spiegel-Test: eine Methode, drei Vokabulare

Alle drei Fälle hat dieselbe Redaktion beschrieben. Alle drei Texte sind handwerklich solide, alle hören Betroffene an. Die Frage ist nicht, ob recherchiert wurde. Die Frage ist, mit welchem Maßstab.

Die Überschrift urteilt vor

„Mit drei Millionen Euro gegen die AfD mobilisieren“ – der Zweck steht im Titel, das Verb ist positiv besetzt. „Wer steckt hinter dem Verein …?“ – eine Frage, doch „dahinterstecken“ setzt Verbergen voraus. „Dubiose Unterstützung“.

Das Urteil fällt, bevor die Recherche beginnt.

Wer darf kritisieren?

Bei Campact formuliert die Redaktion keine eigene Kritik. Sie zitiert: die FDP, die „bei zwei bis vier Prozent“ liegt – also selbst betroffen ist –, und die „konservative Welt“, die „raunt“. Kritik wird mit ihrem Absender entwertet.

Bei CDU und BSW stellt die Redaktion die Verdachtsfragen selbst.

Intransparenz: Erklärung oder Indiz?

Campact nennt die Empfänger seiner Fördermittel nicht. Der Text übernimmt die Begründung – Schutz bedrohter Projekte – und akzeptiert den Transparenzbericht 2027 als Lösung. Beim Verein wird das fehlende Register zum Indiz. Beim „Bund strategischer Wähler“ wird „nichts zu finden“ zum Beleg der Dubiosität.

Ein Befund, drei Bewertungen.

Wessen Zahlen gelten?

„Laut Campact“ spendeten 75.000 Menschen im Schnitt 40 Euro. Geprüft wird das nicht. Selbst die Infografik des Artikels trägt die Quelle „pollytix für Campact“ – die Umfrage des Kampagnenakteurs wird zur Grafik der Redaktion. Beim CDU-Verein dagegen: Register abgefragt, Briefkasten fotografiert, Initiator konfrontiert. Der Rechercheaufwand ist asymmetrisch.

Umfeld als Beweis

Beim BSW baut der Text eine Kette: Diether Dehm, Jürgen Elsässer, ein Buch aus den Neunzigern, Mahnwachen 2014, ein Petry-Interview, Nastić, Chrupalla, ein Hoteltreffen. Historische Kontakte werden zu Indizien.

Bei Campact fehlt jede Frage nach der politischen Verortung der Organisation, nach ihrer Kampagnengeschichte, nach ihrer Nähe zu den begünstigten Parteien. Was beim BSW „Querfront“ heißt, heißt bei Campact „Zivilgesellschaft“.

Kausalität nach Bedarf

Der BSW-Text im Spiegel macht die politische Rechnung auf. Es geht um 3600 Stimmen, Flyer „könnten reichen“, um diese Stimmen zu mobilisieren. Der Einzug ins Parlament wird der Drittwerbung zugeschrieben – konjunktivisch, aber wirksam.

Derselbe Text hält fest, Grüne und SPD hätten „massiv“ von Zweitstimmenkampagnen profitiert, „zulasten von CDU und Linken“. Gleicher Mechanismus, andere Wortwahl: Hier wird „profitieren“, dort steht man vor einem „Rätsel“.

Was die Unterschiede rechtfertigt – und was nicht

Fairerweise muss man sagen, dass die Sachlagen nicht identisch sind. Beim Verein gibt es ein mögliches wirtschaftliches Interesse. Bei den BSW-Helfern gibt es niemanden, den man fragen könnte. Das rechtfertigt unterschiedliche Härte.

Es rechtfertigt nicht, dass dieselbe Methode – Drittgeld, Zweitstimmenlenkung, Sperrklausel als Hebel – je nach Nutznießer einmal Engagement, einmal politische Landschaftspflege und einmal Dubiosität heißt. Ein Maßstab, der nach Zweck sortiert, ist kein Maßstab. Er ist eine Haltung.

Pressekodex: kein Verstoß, aber ein Muster

Aus den drei Texten lässt sich kein Kodexverstoß ableiten. Wohl aber ein Spannungsverhältnis: zu Richtlinie 1.2, die im Wahlkampf verlangt, auch über Auffassungen zu berichten, die die Redaktion nicht teilt; zu Ziffer 2, nach der Überschriften den Inhalt nicht verfälschen dürfen; und zur Fairnessverpflichtung der Präambel. Vor allem aber zum Grundsatz, dass Nachricht und Wertung erkennbar bleiben.

Die eigentliche Frage: Geld, Kampagnen, Mehrheiten

Geld kauft in Deutschland keine 40 Prozent. Aber es kauft 5,1 statt 4,9. In einem fragmentierten Parteiensystem mit einer Partei an der Schwelle zur absoluten Mehrheit entscheidet genau dort, wer regiert. Die Sperrklausel wird zum Hebel mit dem höchsten Grenznutzen pro Euro – für alle Lager.

Sachsen 2024 hat gezeigt, dass strategisches Wählen organisierbar ist. Sachsen-Anhalt 2026 hat gezeigt, dass jedes Lager die Lektion gelernt hat. Die nächste Wahl wird mehr Drittkampagnen sehen, nicht weniger.

Das Transparenzsystem des Parteiengesetzes setzt eine Öffentlichkeit voraus, die alle Geldflüsse mit demselben Blick liest. Wenn die Vierte Gewalt selbst vorsortiert, wer Zivilgesellschaft und wer dubios ist, wird aus Transparenz Deutungshoheit.

Ob wir in eine Phase eintreten, in der Mehrheiten von Geld und Kampagnen abhängen, entscheidet sich an der Fünfprozenthürde. Ob wir das noch erkennen, entscheidet sich daran, ob Medien jeden Euro mit denselben fünf Fragen prüfen: Wer zahlt? Wer profitiert? Wer wusste davon? Was erwartet der Geber? Was erfährt der Wähler? Erst danach darf das Etikett kommen.

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