EU-Sanktionen

Deutsche Behörden, EU-Sanktionen und ein Lehrstück in Unzuständigkeit

40 Telefonate, keine Zuständigkeit, keine Antwort: Eine Brüsseler Anhörung zeigte die kafkaeske Praxis deutscher Behörden gegenüber sanktionierten Bundesbürgern.

9 Min
Hauptverantwortliche des aktuellen Sanktionsregimes: Der Präsident des Europäischen Rates, Antonio Costa und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen

Hauptverantwortliche des aktuellen Sanktionsregimes: Der Präsident des Europäischen Rates, Antonio Costa und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen

© Nicolas Tucat

Die Anhörung „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ im Europäischen Parlament zeigt, wie ein Ausnahmeinstrument der Außenpolitik immer tiefer in den europäischen Binnenraum hineinregiert – und wie deutsche Behörden dabei ein kafkaeskes Zuständigkeitsvakuum produzieren.

Es gibt Sätze, die eine ganze politische Lage auf den Punkt bringen. Einer davon fiel am 7. Mai im Europäischen Parlament, Raum 9V40, bei einer Anhörung mit dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“. Die BSW-Abgeordnete Ruth Firmenich, Mitorganisatorin der Veranstaltung, sagte über ihre Versuche, dem sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen: „Das war wirklich ein Geschehen wie in einem Kafka-Roman.“

Das ist keine Übertreibung. Es ist eher eine bemerkenswert milde Beschreibung.

Denn was Firmenich schilderte, war der Protokollfall einer europäischen Rechtsordnung, die bei der Verhängung harter Maßnahmen erstaunlich entschlossen auftritt, bei der Frage nach Verantwortung, Zuständigkeit und Rechtsschutz aber plötzlich in den Nebel abtaucht. Vor zehn Tagen habe ihr Büro, so Firmenich, an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) geschrieben, dazu an das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei. Ziel war eine denkbar überschaubare Frage: Darf ein deutscher Staatsbürger, der auf einer EU-Sanktionsliste steht, für einen Tag nach Brüssel reisen, im Europäischen Parlament sprechen und wieder zurückkehren? Oder drohen ihm und denjenigen, die ihm ein Ticket bezahlen, strafrechtliche Konsequenzen?

Die Antwort der deutschen Behörden lautete, zusammengefasst: Niemand weiß es. Oder präziser: Niemand wollte es wissen.

Firmenich berichtete von rund 40 Telefonaten. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung war zunächst nicht erreichbar. Eine konkrete zuständige Kontaktstelle sei kaum auffindbar gewesen. Dann begann das bekannte deutsche Verwaltungsballett: Das Finanzministerium verweist auf das Auswärtige Amt, andere Stellen verweisen weiter, und am Ende bleibt das Wesentliche unbeantwortet. Vom Bundesfinanzministerium kam schriftlich, man sei nicht zuständig. Das Auswärtige Amt, auf das verwiesen wurde, antwortete bis zur Veranstaltung nicht.

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Ich habe mit dem Bundesfinanzministerium, mit dem Auswärtigen Amt, mit der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung – jeweils mehrfach – und mit der Ständigen Vertretung in Brüssel gesprochen. Aber niemand, wirklich niemand, fühlte sich zuständig.“

Ruth Firmenich, fraktionslose EU-Abgeordnete (BSW)

Damit war der Fall schlagartig größer als nur die Reise eines einzelnen Journalisten. Denn wenn ein Staat tief in Freiheitsrechte eingreift, aber zugleich keinen klaren Ansprechpartner benennen kann, wenn also die Sanktion mit voller Wucht existiert, die Zuständigkeit aber verdampft, dann ist das nicht bloß ein Verwaltungsproblem. Dann wird der Rechtsstaat selbst unerquicklich.

Der Mann, der sprechen durfte – aber nicht kommen

Hüseyin Doğru war trotzdem präsent. Nur eben nicht im Raum, sondern per Bildschirm. Und seine Rede gehörte zu jenen Interventionen, nach denen man den Saal anders verlässt, als man ihn betreten hat.

Doğru, deutscher Staatsbürger, Vater von drei Kindern und Gründer des inzwischen eingestellten Mediums „red.“, schilderte seine eigene Lage in einer Form, die gerade durch ihre Nüchternheit wirkte. Er sei am 20. Mai 2025 auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt worden. Nicht nach einer strafrechtlichen Verurteilung. Nicht nach einem Prozess. Nicht nach richterlicher Prüfung von Beweisen. Sondern durch Listung.

Die offizielle Begründung ordne seinen Journalismus – insbesondere seine Berichterstattung über Gaza und palästinasolidarische Proteste in Deutschland – in das Vokabular von „Destabilisierung“, „Informationsmanipulation“ und „hybriden Bedrohungen“ ein. Besonders brisant: In der EU-Listung wird Doğru als türkischer Staatsbürger bezeichnet, obwohl er deutscher Staatsbürger ist. Seine Anwälte haben auf diesen Fehler hingewiesen. Korrigiert wurde er nach seinen Angaben bis heute nicht.

Man kann das einen Verwaltungsfehler nennen. Man kann aber auch feststellen, dass es politisch einen Unterschied macht, ob die Öffentlichkeit liest, die EU habe einen „türkischen“ Journalisten sanktioniert oder einen deutschen Staatsbürger in Berlin. Doğru selbst sprach diesen Unterschied offen an.

Die materiellen Folgen seiner Listung sind gravierend. Konten eingefroren, Arbeit blockiert, der Alltag der Familie erschüttert. Nach seinen Angaben waren zeitweise sogar die Konten seiner nicht sanktionierten Ehefrau betroffen. Die Sanktionen träfen damit nicht nur ihn, sondern faktisch auch seine Kinder. Es sind genau diese Folgen, die in den wohlklingenden Formeln des EU-Sanktionsrechts meist diskret ausgeblendet werden.

Am härtesten war Doğrus Befund zum sogenannten Beweismaterial. Das ihm zugängliche Dossier umfasse 38 Seiten; das Wort „Russland“ tauche darin, wie er ausführte, kein einziges Mal auf. Statt eines gerichtsfesten Nachweises russischer Steuerung werde politische Kritik, journalistische Dokumentation und oppositionelle Sprache in eine sicherheitspolitische Kategorie übersetzt. Sein vielleicht stärkster Satz lautete: Er stehe nicht vor dem Publikum, weil er freigesprochen worden sei. Er stehe vor ihm, weil er niemals angeklagt worden sei.

Zugeschaltet aus Berlin: Der von der EU sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru.

Zugeschaltet aus Berlin: Der von der EU sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru.

© Florian Warweg

Das trifft den Kern. Der Skandal besteht hier nicht in einem mutmaßlich fehlerhaften Strafurteil. Der Skandal besteht darin, dass die Logik des Strafens immer stärker ohne Strafverfahren auskommt.

Nathalie Yamb und das Recht, nicht einmal nach Hause zu kommen

Der französische Jurist Juan Branco, der unter anderem Nathalie Yamb vertritt, führte diese Logik weiter aus. Auch Yamb hätte in Brüssel sprechen sollen. Auch sie konnte nicht kommen.

Yamb lebt in der Schweiz. Branco schilderte, dass sie faktisch nicht einmal ungehindert in ihr Wohnsitzland zurückkehren könne, weil Flugverbindungen im Zusammenhang mit dem EU-Überflugverbot storniert würden. Allein dieser Umstand zeigt bereits die eigentümliche Härte eines Sanktionsregimes, das von offizieller Seite gern als gezielt, präzise und rechtsstaatlich eingehegt beschrieben wird.

Branco zufolge wurde Yamb im Kern wegen eines einzigen Umstands sanktioniert: wegen ihrer Teilnahme an einer Berliner Konferenz, deren Umfeld mit angeblichen Wagner-Bezügen in Verbindung gebracht worden sei. Sie erhielt dafür nach seiner Darstellung kein Honorar. Gleichzeitig nahmen an derselben Konferenz auch deutsche Bundestagsabgeordnete teil. Sanktioniert wurde nur Yamb.

Branco ließ keinen Zweifel daran, wen er politisch hinter dem Fall vermutet: Frankreich. Yamb ist seit Jahren eine der profiliertesten Stimmen gegen französischen Neokolonialismus in Afrika. Dass ausgerechnet sie unter einem Sanktionsregime erfasst wird, das offiziell mit dem Ukraine-Krieg und russischer Einflussnahme begründet wird, wirft zumindest Fragen auf.

Der französische Anwalt Juan Branco: Erst vertrat er Julian Assange – jetzt die EU-sanktionierte Publizistin und Influencerin Nathalie Yamb.

Der französische Anwalt Juan Branco: Erst vertrat er Julian Assange – jetzt die EU-sanktionierte Publizistin und Influencerin Nathalie Yamb.

© Florian Warweg

Noch gravierender ist sein Hinweis auf die Beweismittel. Große Teile der gegen Yamb herangezogenen Materialien stammten laut Branco aus Nato-nahen Thinktanks und aus öffentlich zugänglichen Sekundärquellen. Das mag für eine politische Kampagne genügen. Für Maßnahmen mit ruinösen Folgen für Bewegungsfreiheit, Eigentum und soziale Existenz sollte es in einem Rechtsstaat eigentlich nicht reichen.

Sanktionen als zivile Todesstrafe

Die juristische Einordnung lieferte Alexandra Hofer von der Universität Utrecht. Sie kennt das Sanktionsrecht seit Jahren, und gerade deshalb fiel ihre Kritik so deutlich aus. Sanktionen, so machte sie klar, tragen zwar nicht das Etikett des Strafrechts, entfalten aber oft eine Wirkung von quasi-strafrechtlicher Schärfe. Ein ehemaliger Generalanwalt des EuGH habe das Leben unter Sanktionen einmal als „zivile Todesstrafe“ bezeichnet.

Der Begriff trifft. Wer gelistet wird, verliert von einer Sekunde auf die andere den Zugriff auf Vermögen, Zahlungsverkehr, Berufsausübung, Mobilität und oftmals auch auf die Normalität des Alltags. Und all das geschieht, bevor ein Gericht die Sache geprüft hat. Das Verfahren ist exekutiv, die Wirkung existenziell.

Die Sanktionsexpertin Dr. Andrea Hofer fällte ein vernichtendes Urteil über die EU-Sanktionen.

Die Sanktionsexpertin Dr. Andrea Hofer fällte ein vernichtendes Urteil über die EU-Sanktionen.

© Florian Warweg

Hofer verwies außerdem darauf, dass die einschlägigen Kriterien des Rates immer weiter ausgedehnt wurden. Wer Informationsmanipulation „unterstützt“, „begünstigt“ oder „erleichtert“, kann ins Visier geraten. Das ist eine Sprache von beeindruckender Elastizität. Und Elastizität in Grundrechtseingriffen ist selten ein Zeichen von Liberalität.

Der größere Kontext: Selbst gewonnene Prozesse helfen nicht immer

Der Anwalt Michael Demuth beschreibt EU-Sanktionen gegen in der EU lebende Personen als das schärfste Schwert der Union jenseits des Strafrechts. Wer gelistet ist, dessen Konto ist gesperrt, dessen wirtschaftliche Ressourcen sind eingefroren, und selbst Dritte – Vermieter, Arbeitgeber, Dienstleister – geraten in eine rechtliche Zwickmühle. Besonders unerquicklich: Sogar die Finanzierung anwaltlicher Hilfe kann zum Problem werden, weil auch sie genehmigungspflichtig wird. Der Zugang zum Recht steht damit selbst unter Vorbehalt.

Noch weiter reicht der Hinweis der Wiener Anwälte Gabriel Lansky und Philip Goeth in einem exklusiven Gastbeitrag für die OAZ. Sie verweisen auf die Fälle Dimitry und Alexander Pumpyansky. Beide haben vor EU-Gerichten mehrfach Recht bekommen. Beide wurden danach dennoch erneut gelistet – mit leicht modifizierten Begründungen. Wer das liest, erkennt den systemischen Kern des Problems: Es reicht eben nicht, theoretisch klagen zu dürfen, wenn die Exekutive einen gerichtlich beanstandeten Zustand praktisch jederzeit neu produzieren kann.

Rechtsstaatlichkeit erschöpft sich nicht in der Existenz eines Gerichts. Sie zeigt sich darin, ob gerichtliche Entscheidungen praktische Wirkung entfalten.

Und die deutschen Medien?

Auch dieser Punkt gehörte zum politischen Befund des Tages. Nach Angaben der Organisatoren war die OAZ das einzige deutsche Medium, das sich für die Veranstaltung akkreditiert hatte. Das beweist noch keinen koordinierten Blackout. Aber es sagt durchaus etwas über Prioritäten.

Denn hier ging es nicht um ein exotisches Randthema, sondern um Grundfragen europäischer Ordnung: Darf die EU Bürger und Journalisten ohne Strafverfahren mit Maßnahmen belegen, die in ihrer Wirkung teilweise härter sind als manche strafrechtliche Sanktion? Wie weit reicht der Begriff der „Informationsmanipulation“? Und was bleibt vom europäischen Pathos der Pressefreiheit, wenn ein deutscher Journalist nicht einmal ohne behördliches Zuständigkeitslotto ins Parlament reisen kann, um über seine Lage zu sprechen?

Vielleicht ist das eigentlich Verstörende an dieser Anhörung nicht einmal, was dort gesagt wurde, sondern wie wenig mediales Interesse es daran gab. Denn wer hinnimmt, dass Journalisten ohne Verfahren sanktioniert, Existenzen per Verwaltungsakt eingefroren und Behördenketten in organisierte Unzuständigkeit aufgelöst werden, sollte sich nicht einbilden, das alles gehe nur andere an. Der Abbau rechtsstaatlicher Standards beginnt selten mit einem großen Knall. Meist beginnt er mit Schweigen und Weggucken.

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