Erst untersagt ein Gericht Katja Wolf die Behauptung, Sahra Wagenknecht habe sie aufgefordert, mit Björn Höcke in eine Minderheitsregierung zu gehen. Dann läuft genau diese Aussage beim MDR weiter. Zwei Tage lang drängt Wagenknechts Anwalt den Sender zu einer Korrektur, am Freitag beantragt er schließlich eine einstweilige Verfügung gegen den MDR. Wenig später reagiert der Sender.
In der Mediathek von „Fakt ist!“ erscheint inzwischen ein Hinweis über der umstrittenen Szene. Die Aussage gebe „ausschließlich die persönliche Meinung von Frau Wolf wieder“, heißt es darin. Fettgedruckt steht dort: „Der MDR macht sich diese Aussage nicht zu eigen.“ Der Antrag gegen den öffentlich-rechtlichen Sender, die vorausgegangenen Schreiben und der Gerichtsbeschluss gegen Wolf liegen dieser Zeitung vor.
Gericht: Aussage von Wolf ist unwahr
Das Landgericht Berlin II hatte Wolf am Donnerstag zwei Behauptungen untersagt: Neben der Aussage über Wagenknechts SMS darf sie auch nicht weiter behaupten, der BSW-Bundesvorstand habe die Thüringer Abgeordneten aufgefordert, in eine Minderheitsregierung mit Höcke zu gehen. Das Gericht prüfte die vorgelegte SMS und kam zu dem Ergebnis, Wolfs Aussage sei unwahr. Von einer Minderheitsregierung mit der AfD und insbesondere mit Höcke sei darin „an keiner Stelle die Rede“.
Auch einen entsprechenden Beschluss des BSW-Bundesvorstands gab es nach Auffassung des Gerichts nicht. Tatsächlich hatte der Bundesvorstand am 14. August gefordert, dass die Thüringer BSW-Fraktion Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) nicht weiter stützt. Stattdessen sollte sie den Weg für einen überparteilichen Ministerpräsidenten unterstützen, der mit wechselnden Mehrheiten regiert.
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Auf Anfrage dieser Zeitung zur Entscheidung teilte die Geschäftsstelle der BSW-Ausgründung Thüringen.Gerecht mit, man werde sich „zu einem laufenden Verfahren nicht äußern“. Zugleich kritisierte sie das gerichtliche Vorgehen: „Wir sind allerdings schon erstaunt. Es dürfte einen einmaligen Vorgang in der bundesdeutschen Geschichte darstellen, dass ein politischer Meinungskampf vor die Gerichte gezerrt wird.“
Über die einstweilige Verfügung gegen Wolf hatte zuvor t-online berichtet. Neu ist der anschließende Streit mit dem MDR. Wagenknechts Anwalt forderte den Sender bereits am Mittwoch auf, die weiterhin abrufbare Sendung zu ändern. In dem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben verwies er darauf, dass weder der behauptete Vorstandsbeschluss existiere noch Wagenknechts SMS eine Aufforderung zu einer Minderheitsregierung mit Höcke enthalte.
MDR lässt Sendung zunächst unverändert
Nachdem das Landgericht am Donnerstag die einstweilige Verfügung gegen Wolf erlassen hatte, wandte sich der Anwalt erneut an den MDR. Die Sendung werde weiterhin „ungeschnitten, unkommentiert oder sonst wie unbearbeitet“ zum Abruf bereitgehalten, schrieb er. Er forderte den Sender auf, die weitere Verbreitung zu unterlassen oder sich von Wolfs Aussagen zu distanzieren.
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Der MDR änderte die Sendung zunächst nicht. Nach den Angaben im Verfügungsantrag bestätigte der Justiziar des Senders am Donnerstag den Eingang der Schreiben und der einstweiligen Verfügung gegen Wolf. Eine vom BSW gesetzte Frist wies er als unangemessen kurz zurück und kündigte eine Antwort bis Freitag um 15 Uhr an.
Wagenknecht beantragt Verfügung gegen MDR
So lange warteten Wagenknecht und ihr Anwalt nicht. Noch um 11.30 Uhr am Freitag war die Sendung nach Angaben in ihrem Antrag unverändert in der Mediathek abrufbar. Sie beantragten daraufhin beim Landgericht Berlin II eine einstweilige Verfügung gegen den MDR. Der Sender sollte Wolfs Aussagen nicht weiter in seiner Mediathek oder anderen Onlineangeboten zum Abruf bereithalten oder verbreiten. Den Streitwert beziffern die Antragsteller mit 30.000 Euro.
Kurz darauf änderte der MDR die Sendung. Noch vor 15 Uhr sei die betreffende Passage mit der Einblendung versehen worden, teilte ein Sprecher dieser Zeitung mit. Nach Kenntnis der einstweiligen Verfügung gegen Wolf habe der Sender zunächst „die Sach- und Rechtslage sowie die technischen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft“. Der gegen den MDR gerichtete Antrag sei dem Sender bislang nicht zugestellt worden.
Der MDR hat die umstrittene Aussage von Katja Wolf in der Sendung „Fakt ist!“ nachträglich mit diesem Hinweis versehen. Zuvor hatte das Landgericht Berlin II Wolf die weitere Verbreitung der Behauptung untersagt.
© Bildschirmfoto/Ostdeutsche Allgemeine
Zu der Formulierung in der Einblendung teilte der Sprecher mit, aus ihr ergebe sich „unzweifelhaft“, dass sich der Sender Wolfs Aussage nicht zu eigen mache. Darin bezeichnet der MDR die Äußerung als „persönliche Meinung“. Das Gericht hatte sie ausdrücklich anders eingeordnet: als Tatsachenbehauptung, die sich anhand der SMS und des Vorstandsbeschlusses auf ihre Richtigkeit überprüfen lasse.
Wagenknecht wirft MDR „Spiel auf Zeit“ vor
Im Gespräch mit dieser Zeitung wirft Wagenknecht dem MDR vor, „auf Zeit“ gespielt zu haben. Es spreche „Bände“, dass der Sender ihrer Aufforderung zur Richtigstellung zunächst nicht nachgekommen sei. „Dass ausgerechnet in einer Sendung mit dem Titel ‚Fakt ist‘ eine solche Fake News nicht richtig korrigiert wird, zeigt, wie wenig den sonst so umtriebigen Faktencheckern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk an Wahrheitsfindung gelegen ist, wenn diese nicht den eigenen Narrativen dient.“
Wagenknecht bekräftigte zugleich die Linie ihrer Partei gegenüber der AfD. Der Kurs gelte nach ihren Worten in Thüringen und Sachsen-Anhalt ebenso wie vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin: „Die Brandmauer ist gescheitert. Gespräche mit der AfD und parlamentarische Zusammenarbeit: ja. Koalition: nein.“
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