Zum Regieren reichen 39 Sitze. Diese Mehrheit haben SPD, Linke und Grüne im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Sie reichen aber nicht, um jede Debatte für erledigt zu erklären. Denn während die drei Parteien noch über eine gemeinsame Regierung verhandeln, liefert eine neue Umfrage bereits einen ersten Dämpfer. Im Moment liegt die SPD unter ihrem Wahlergebnis, die AfD bleibt stärkste Kraft. Vor allem aber wünschen sich viele Befragte einen anderen Umgang mit der einzigen Oppositionsfraktion.
Bei der Landtagswahl am 20. September 2026 kam die AfD zwar mit 38,2 Prozent auf Platz eins, vor der SPD mit 35,5 Prozent. Daraus folgt allerdings weder automatisch ein Regierungsauftrag noch eine Mehrheit für die Bildung einer Regierung. Im neuen Landtag sitzen 32 AfD-Abgeordnete. SPD, Linke und Grüne bringen es gemeinsam auf 39 der 71 Mandate. Rechnerisch ist das eine solide Mehrheit. Politisch steht das mögliche Bündnis dennoch vor der unbequemen Frage, wie es mit einer Partei umgeht, die von mehr als einem Drittel der Wähler gewählt wurde.
Und die AfD ist im Nordosten weiter im Umfragehoch. Die jüngste Insa-Umfrage im Auftrag des Nordkurier sieht sie nun bei 39 Prozent, die SPD bei 32. Für Schwesigs Partei bedeutet das ein Minus von 3,5 Punkten gegenüber der Landtagswahl, die Grünen sind runtergerutscht auf fünf Prozent, die Linke gewinnt 2,5 Punkte hinzu und liegt derzeit bei neun Prozent. CDU und BSW haben jeweils die fünf Prozent erreicht.
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Mehrheit wünscht sich einen anderen Umgang mit der AfD
Der eigentlich bemerkenswerte Befund der Umfrage betrifft weniger die nächste Wahl als die laufende Legislaturperiode. Auf die Frage, wie die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen mit der AfD umgehen sollten, sprachen sich 34 Prozent für eine umfassende und 31 Prozent für eine teilweise Einbindung aus. Nur 22 Prozent plädierten dafür, eine Zusammenarbeit konsequent abzulehnen.
Eine klare Mehrheit der Befragten in Mecklenburg-Vorpommern spricht sich also dafür aus, die AfD im parlamentarischen Alltag stärker einzubinden. Das ist kein Votum für eine AfD-Koalition. Es zeigt aber, dass die Vorstellung, man könne die stärkste Oppositionsfraktion auf Abstand halten und die Sache damit erledigen, bei vielen nicht verfängt.
Die Unterscheidung ist dabei entscheidend. Einen Antrag sachlich zu prüfen, einer Oppositionsfraktion angemessene Redezeit zu geben oder mit ihr eine Regierung zu bilden – das sind drei verschiedene Dinge. Schon vor der Landtagswahl hielt eine deutliche Mehrheit gemeinsame parlamentarische Anträge mit AfD-Beteiligung für akzeptabel, während ein AfD-Ministerpräsident laut damaliger NDR-Umfrage von 51 Prozent der Befragten abgelehnt wurde.
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Allerdings hielt das SPD, Linke und Grüne nicht davon ab, gleich nach der Wahl, in der ersten Sitzung des neuen Landtags, über die Geschäftsordnung und die Verteilung der Redezeiten zu ringen. Und der Streit darüber ist längst konkret. So hält die AfD die vorgesehene Regelung für unausgewogen. Die SPD wiederum entgegnet, alle parlamentarischen Rechte blieben gewahrt. Zur Einordnung: Die AfD-Fraktion mit 32 Abgeordneten soll pro Tagesordnungspunkt elf Minuten erhalten, während die drei anderen Fraktionen mit insgesamt 39 Abgeordneten zusammen auf 22 Minuten kommen.
Beide Seiten verdienen Beachtung. Rot-Rot-Grün darf seine Mehrheit nutzen, um Regeln festzulegen. Bei einer Opposition mit 32 Abgeordneten sollte es aber besonders gut begründen können, warum diese Regeln fair sind.
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Auch Schwesig bekommt einen Warnhinweis
Für Manuela Schwesig enthält die jüngste Umfrage ebenfalls einen politischen Warnhinweis, allerdings kein Urteil über ihre Amtsführung. 42 Prozent der Befragten sprechen sich dagegen aus, dass sie SPD-Bundesvorsitzende wird. Eine mögliche Kanzlerkandidatur lehnen sogar 45 Prozent ab. In beiden Fällen überwiegt demnach die Ablehnung. Warum die Befragten Schwesig eine Führungsrolle in Berlin nicht zutrauen, wurde jedoch nicht erhoben.
Seit Mitte Oktober verhandeln SPD, Linke und Grüne nun schon über eine gemeinsame Regierung. Dass sie im Umgang mit der AfD politische Grenzen ziehen wollen, ist ihre erklärte Position und legitim. Gleichzeitig müssen sie aber auch beantworten, wie sich diese Abgrenzung mit einer wirksamen parlamentarischen Opposition vereinbaren lässt.
SPD, Linke und Grüne betonen, über die eigenen Wähler hinaus regieren zu wollen.
© Philip Dulian/dpa
Regierungsmehrheit ist kein Freibrief
Den Anspruch, über das eigene Lager hinaus regieren zu wollen, haben alle drei Partner bereits ausdrücklich formuliert. Schwesig sagt, sie wolle „für alle da sein: in der Stadt und auf dem Land, für Junge und Ältere“ – und zwar unabhängig davon, wo jemand sein Kreuz gemacht habe. Die Linke wirbt für eine Politik, von der Familien, Frauen, ältere Menschen und junge Leute profitieren sollen. Und Grünen-Fraktionsvorsitzende Claudia Müller fordert, „alle Menschen im Land mitzunehmen“. An solchen Aussagen muss sich das Bündnis messen lassen.
Dazu gehört aber mehr als ein allgemeines Bekenntnis zum Zusammenhalt. Rot-Rot-Grün muss erklären, welche parlamentarischen Rechte die AfD erhält, wo es gemeinsame Beschlüsse ausschließt und wie es diese Grenzen begründet. Vor allem muss es zeigen, mit welchen politischen Vorhaben es auch diejenigen überzeugen will, die keine der drei Regierungsparteien gewählt haben. Ein Koalitionsvertrag allein wird diese Fragen nicht beantworten.
Einfach durchzuregieren, die parlamentarische Mehrheit nicht so zu nutzen, dass sich auch ein großer Teil der Opposition und ihrer Wähler ernst genommen fühlt, wäre jedenfalls ein schlechter Anfang.
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