Wer im Schweriner Landtag die Ordnung grob verletzt, soll künftig zur Kasse gebeten werden können. So steht es im Entwurf für ein neues Abgeordnetengesetz. Noch ist über das umstrittene Vorhaben nicht entschieden. Jetzt soll erst einmal genauer geprüft werden, ob auf einen Ordnungsruf auch eine Geldforderung folgen darf. Am Mittwoch hat der Vorläufige Ausschuss des Landtags dafür eine Expertenanhörung beschlossen, das teilten die Sprecher von SPD, Linken und Grüne mit.
Grundlage der Anhörung ist ein umfangreicher Fragenkatalog, den die künftigen Regierungsfraktionen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Jede der vier Fraktionen kann Fachleute benennen. Wann die Anhörung stattfindet und wer daran teilnimmt, ist aber noch nicht bekannt.
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Der Gesetzentwurf liegt seit dem 14. Oktober vor und wurde vergangene Woche erstmals im Plenum beraten. Sein Titel „Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“ klingt dabei eher nach einer kleineren Korrektur. Tatsächlich reicht er aber von Ordnungsmaßnahmen über Verhaltenspflichten bis zur Finanzierung der Fraktionen. Die sichtbarste Neuerung ist das Ordnungsgeld für Abgeordnete.
Nach dem Entwurf sind bei bestimmten Ordnungsverstößen 500 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro. Bei Verstößen gegen Verhaltens- und Transparenzregeln stehen Sanktionen zwischen 100 und 15.000 Euro im Raum. Dabei geht es nicht allein um hitzige Debatten im Plenarsaal. Denn auch das Verhalten in den Gebäuden des Landtags und die Angaben von Abgeordneten zu Nebentätigkeiten gehören zum Vorhaben. Und unzulässig angenommene Zuwendungen sollen künftig an die Landeskasse herausgegeben werden müssen.
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SPD: Man wolle das Vorhaben gründlich angehen
Genau hier dürfte die Anhörung ansetzen. Was macht aus einem Regelverstoß eine „gröbliche“ Verletzung der parlamentarischen Ordnung und wann ist ein Verstoß gegen die Hausordnung „nicht nur geringfügig“? Für die Abgeordneten muss erkennbar sein, welches Verhalten welche Folgen haben kann. Zugleich muss der Landtag handlungsfähig bleiben.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Philipp da Cunha, begründet die Anhörung mit dem Wunsch nach einer „durchdachten und rechtssicheren Lösung“. Geprüft werden solle zudem, mit welchen Instrumenten andere Parlamente in Deutschland die Ordnung und Würde ihrer Arbeit sichern und welche Regelungen sich dort bewährt haben.
„Unser Ziel ist ein klares Gesetz, das rechtlich Bestand hat und allen Fraktionen faire und gute Bedingungen für die kommenden fünf Jahre bietet“, sagte der SPD-Politiker. Nach da Cunhas Darstellung sollen die künftigen Regeln allen Fraktionen faire Bedingungen bieten. Ob eine Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist, kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Philipp da Cunha, begründet die Anhörung mit dem Wunsch nach einer durchdachten und rechtssicheren Lösung.
Politisch ist die Sache bereits umkämpft. Die AfD als einzige Oppositionsfraktion im Landtag kritisierte den Entwurf bei der ersten Lesung scharf. Sie sieht die geplanten Ordnungsgelder im Zusammenhang mit weiteren parlamentarischen Regeln als gegen sich gerichtet. SPD, Linke und Grüne weisen diesen Vorwurf zurück. Nach dem Beschluss des Ausschusses erklärte die AfD zunächst, sie wolle die Ergebnisse der Anhörung abwarten. Am Donnerstag hatte sie das auf Nachfrage dieser Zeitung noch einmal bekräftigt.
Das gibt den Fachleuten Gewicht. Ihre Einschätzungen könnten nicht nur einzelne Paragrafen verändern, sondern auch die politische Auseinandersetzung über das Vorhaben prägen.
Zweiter Streitpunkt: die neue Geschäftsordnung
Dazu kommt eine zweite Regelungsebene. Der Landtag hat zu Beginn der Wahlperiode eine neue Geschäftsordnung beschlossen, die ebenfalls Ordnungsmaßnahmen behandelt. Die neue Geschäftsordnung und die vorgeschlagene Änderung des Abgeordnetengesetzes sind allerdings nicht dasselbe. Wie beide künftig zusammenwirken sollen, ist deshalb eine naheliegende Frage für die weitere Beratung.
Abseits des Streits um Ordnungsgelder enthält der Entwurf zusätzliche finanzielle Regelungen. Der Höchstzuschuss für eine Übernachtungsmöglichkeit am Sitz des Landtags soll von 600 auf 750 Euro monatlich steigen. Die möglichen Mehrkosten beziffern die Antragsteller auf höchstens 127.800 Euro im Jahr. In Wirklichkeit rechnen sie mit weniger. Außerdem sollen Beträge für Entschädigung und Kostenpauschalen im Gesetz festgehalten, Fragen der Altersentschädigung klargestellt und die Fraktionsfinanzierung neu gefasst werden. In der Anhörung befassen sich die Sachverständigen somit mit einem Gesetzespaket, das die parlamentarische Arbeit weit über den nächsten Ordnungsruf hinaus prägen würde.
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