Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte des Bundestages gestärkt. Es befand, dass die Bundesregierung auch bei Kleinen Anfragen von Abgeordneten die Verweigerung von Auskünften ausführlich begründen muss. Im konkreten Fall ging es um Grünen-Abgeordnete, die vom Geheimdienst BND beschattet worden waren. Die Regierung wollte dazu keine Einzelheiten mitteilen. Das sei verfassungswidrig, so die Richter. Erst in der Vorwoche hatten sie die Rechte von Parlaments-Untersuchungsausschüssen gestärkt. Kommentar Seite 4, Politik Seite 5
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