Bundespressekonferenz

Leipzig-Drohne, Neuwahlen Ukraine und Kritik von Bas: Bundesregierung verstrickt sich in Widersprüche

Merz: „bewaffneter Angriff“, Außenamt: „mutmaßlich“. Selenskyjs Wahlangebot? „Zur Kenntnis genommen.“ Bas’ Vorwürfe an die Union? Ein Appell an alle. Klare Antworten? Erneut Fehlanzeige.

6 Min
Verständnis betont, Vergleich abgelehnt, an die Parteien verwiesen: Regierungssprecher Stefan Kornelius in der Bundespressekonferenz (Archivbild)

Verständnis betont, Vergleich abgelehnt, an die Parteien verwiesen: Regierungssprecher Stefan Kornelius in der Bundespressekonferenz (Archivbild)

© Achille Abboud/IMAGO

Manchmal verrät ein einzelnes Adjektiv mehr als jede Grundsatzerklärung. Bei der Ankündigung der Warschau-Reise von Außenminister Johann Wadephul (CDU) verwies der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Josef Hinterseher, auf das jüngste EU-Sanktionspaket. Es erfasse auch Akteure mit Bezug zum „mutmaßlichen“ russischen Drohnenanschlag in Leipzig.

Mutmaßlich? Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich am 4. Oktober in Kiew festgelegt: „Der 4. August war ein bewaffneter Angriff auf den Flughafen Leipzig, ausschließlich von Russland kommend.“ Diese Zeitung hakte nach und fragte direkt bei Regierungssprecher Stefan Kornelius nach: Weshalb formuliere der Kanzler nicht ebenso vorsichtig, solange die Ermittlungen laufen?

Statt Kornelius antwortete Hinterseher. Das „mutmaßlich“ könne man „geflissentlich streichen“, der Anschlag sei Russland attribuiert, einen Widerspruch gebe es nicht. Welche rechtliche Bedeutung diese Zuschreibung für das laufende Verfahren habe, könne er nicht beurteilen. Den Hinweis, die Frage habe dem Regierungssprecher gegolten, beschied dieser knapp: „Die Frage hat sich erledigt.“

Regierungspressekonferenz am 12. Oktober 2026: Die Frage galt dem Regierungssprecher, die Antwort kam vom Platz daneben.

Regierungspressekonferenz am 12. Oktober 2026: Die Frage galt dem Regierungssprecher, die Antwort kam vom Platz daneben.

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Erledigt ist sie damit nicht. Für dasselbe Ereignis stehen nun drei Begriffe im Raum: „mutmaßlicher Anschlag“, „versuchter Anschlag“ und „bewaffneter Angriff“. Letzterer ist völkerrechtlich aufgeladen. Nach Artikel 51 der UN-Charta begründet ein bewaffneter Angriff das Recht auf Selbstverteidigung, nach Artikel 5 des Nato-Vertrags ist er Voraussetzung für den Bündnisfall. Eine rechtliche Einschätzung aber gebe man nicht ab, so das AA. Die Frage, ob Anschlag und Anschlagsversuch dasselbe seien, verneinte Hinterseher, um im selben Atemzug von einem „missglückten Anschlag“ zu sprechen.

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Klare Worte zum Diesel, leise zu Trump

Gegen Donald Trumps Diesel-Deal mit Moskau bezog die Bundesregierung für ihre Verhältnisse hingegen klar Stellung: „Es ist nicht der Zeitpunkt, um Sanktionen auf Russland zu lockern.“ Leiser fiel die Reaktion auf Trumps Forderung aus, die Ukraine brauche Neuwahlen und einen neuen Präsidenten. Ob die Bundesregierung darin eine unzulässige Einmischung sehe oder den Vorschlag stütze, wollte diese Zeitung wissen. Über Wahlen entscheide die Ukraine, „nicht von außen“, sagte Kornelius. Das war eine stillschweigende Zurückweisung, ohne Trump beim Namen zu nennen.

Die Nachfrage blieb unbeantwortet. Kornelius selbst hatte erklärt, die Kriegslage spreche gegen Wahlen. Nun bietet Selenskyj Wahlen während einer 60-tägigen Waffenruhe an, die am Kriegszustand nichts ändern würde. Was hat sich an der Rechtslage geändert? Man habe das Angebot „zur Kenntnis genommen“, erklärte das AA. Die Entscheidung liege bei der Ukraine.

Ein Maßstab ohne Begründung

Am deutlichsten zeigte sich diese Leerstelle beim Thema Gerhard Schröder. Am 9. Oktober hatte Vize-Regierungssprecher Steffen Meyer erklärt, der Kanzler sei über das Treffen des Altkanzlers mit Wladimir Putin „zutiefst empört“. Putins Befehle sorgten „jeden Tag für unermessliches Leid für zivile Opfer“. Daher empfinde Merz es „als geradezu unmoralisch, dass Herr Schröder an einem solchen Tag mit Herrn Putin feiert“.

Diese Zeitung fragte, welcher Maßstab dann für die Treffen des Kanzlers mit Israels Premier Benjamin Netanjahu gelte. Auch gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor, wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Kornelius sprach von „Whataboutism“: „Das ist ein Vergleich, den ich jetzt hier nicht aufnehme.“ Dabei blieb er auch, als eingewandt wurde, gemessen an der Zahl ziviler Opfer wiege der Fall Netanjahu eher schwerer. Die Frage zielte nicht auf Verfehlungen Dritter. Es ging um die Konsistenz eines Maßstabs, den die Regierung selbst gesetzt hatte. Nicht einmal eine naheliegende Unterscheidung, etwa zwischen Amtsdiplomatie und privater Feier, bot Kornelius an.

Ein Appell ohne Adressaten

Innenpolitisch beherrschte der Rücktritt von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Konferenz. Sie begründet ihn auch mit Angriffen aus den Reihen der Union, die selbst in ihrer Trauerzeit nicht nachgelassen hätten. Diese Zeitung fragte zweimal, ob der Kanzler und CDU-Vorsitzende diese Kritik teile und mit den Angesprochenen in der CDU gesprochen habe. Kornelius verwies auf Merz’ Appell an „alle Beteiligten“, die Kritik ruhen zu lassen. Dieser Appell setzt die Angriffe voraus, ohne sie zu benennen. Für Parteipolitisches verwies Kornelius an die Parteien, als stünde Merz nicht selbst jener Partei vor, aus der die Angriffe kamen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter Berufung auf die SPD-Spitze, Merz habe in Hintergrundrunden bemängelt, Bas sei selten in Berlin. Zu diesem Zeitpunkt habe er von ihrer familiären Notlage bereits gewusst. Dazu wollte Kornelius nichts sagen. Kurz zuvor hatte er das „hohe Verständnis“ des Kanzlers betont. Zu anonymen Berichten äußere er sich nicht.

Förderung ohne Erfolgskontrolle

Seit 2019 hat der Bund über 700 Computerspielprojekte mit knapp 240 Millionen Euro gefördert. Wie viele dieser Spiele erschienen sind, wie oft sie sich verkauft haben und wie viele Arbeitsplätze entstanden sind, wird laut Drucksache 21/8101 nicht erfasst. Wie also stellt das Forschungsministerium sicher, dass das Steuergeld gut angelegt sei? Games seien eine „ernstzunehmende Innovation und Wirtschaftsbooster“, hieß es, im Übrigen verweise man auf die Drucksache.

Das ist ein bemerkenswerter Verweis. Denn in eben dieser Drucksache schreibt die Bundesregierung, bedingt rückzahlbare Darlehen seien vor allem mit Blick auf die Anmerkungen des Bundesrechnungshofs intensiv diskutiert worden. Am 5. August 2024 entschied man sich jedoch für Zuschüsse ohne Rückzahlungspflicht. Die Begründung: „Letztlich profitiert die öffentliche Hand bei einem wirtschaftlichen Erfolg einer geförderten Maßnahme über höhere Einnahmen bei den gewinnabhängigen Steuern.“ Woher die Regierung das wisse, wenn sie die Erlöse gar nicht erhebe, fragte diese Zeitung nach. Die Frage beziehe sich wohl auf einen nicht öffentlichen Prüfbericht des Rechnungshofs, den man nicht kommentieren könne, hieß es. Gefragt war jedoch nach der öffentlich nachlesbaren Begründung der Regierung, die sich in derselben Drucksache selbst auf den Rechnungshof beruft.

Das sich wiederholende Muster

So zog sich ein Muster durch die Konferenz. Ging es um rechtliche Einordnungen, verwies man auf politische Bewertungen, bei Leipzig ebenso wie beim Huthi-Angriff auf den Flughafen Riad. Diesen nannte das AA einen Terrorakt, wollte ihn aber nicht als Kriegsverbrechen einordnen. Ging es um moralische Maßstäbe, verwies man auf Vergleiche, die man nicht aufnehme. Und ging es um Zahlen, auf Papiere, die man nicht kommentiere, selbst wenn man sich öffentlich längst auf sie beruft. Erledigt sind die Fragen damit nicht. Sie sind nur vertagt.

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