Dürre

Bis 50.000 Euro Bußgeld: In diesen Kreisen im Osten ist der Bach jetzt tabu

Wasserentnahmeverbot im Osten: Welche Landkreise in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betroffen sind und was erlaubt bleibt.

7 Min
Trockengefallenes Elbufer in Magdeburg: Die anhaltende Dürre hat die Pegel in Ostdeutschland im August 2026 stark absinken lassen.

Trockengefallenes Elbufer in Magdeburg: Die anhaltende Dürre hat die Pegel in Ostdeutschland im August 2026 stark absinken lassen.

© IMAGO/Chris Emil Janssen

Wer in Potsdam-Mittelmark am Nachmittag den Gartenbrunnen anwirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Dresden gilt dasselbe schon für den Eimer am Bachufer.

Die Trockenheit dieses Sommers hat in Ostdeutschland eine Verbotslandschaft entstehen lassen, die von Kreis zu Kreis anders aussieht. Ein bundesweites Verbot gibt es nicht.

Zuständig sind die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie entscheiden nach Paragraf 100 Wasserhaushaltsgesetz per Allgemeinverfügung, Maßstab sind Pegelstände und Wetterprognose. Der folgende Überblick hat den Stand vom 14. August.

Darf ich meinen Garten noch gießen?

In den meisten Kreisen: ja. Ein Wasserentnahmeverbot ist kein Gießverbot.

Gesperrt werden Bäche, Flüsse, Seen und Teiche. Der Hausanschluss ist davon nicht erfasst – dafür bräuchte es eine gesonderte Beschränkung des örtlichen Wasserversorgers.

Regenwasser aus der Tonne bleibt fast überall zulässig, ebenso das Tränken von Vieh und die Löschwasserentnahme durch die Feuerwehr.

Zwei Punkte unterscheiden sich allerdings erheblich: ob das Schöpfen mit Eimer und Gießkanne erlaubt bleibt und ob der eigene Gartenbrunnen mitgesperrt ist. Genau daran entscheidet sich, wie hart ein Verbot im Alltag wirkt.

Brandenburg: Havelland, Potsdam und die Havelstadt sperren zu

Den genauesten Überblick liefert das Land selbst. Das Agrar- und Umweltministerium führt eine Übersicht der Entnahmebeschränkungen für alle Kreise und kreisfreien Städte.

Im Havelland gilt seit dem 13. Juli bis zum 30. September ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer. Grün- und Gartenflächen dürfen zwischen 10 und 18 Uhr auch nicht mit Grundwasser oder Leitungswasser beregnet werden. Ausgenommen sind Kleinstflächen und wassersparende Technik.

In Brandenburg an der Havel ist das Abpumpen aus allen Oberflächengewässern seit dem 14. Juli untersagt, vorerst bis zum 30. August. Private Grünflächen dürfen mit Grundwasser nur zwischen 18 und 8 Uhr beregnet werden.

Potsdam-Mittelmark hat die schärfste Brunnenregel im Land: Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen aus privaten Brunnen ist täglich von 8 bis 20 Uhr verboten, das Abpumpen aus Gewässern generell. Der Kreis weist auf Bußgelder bis zu 50.000 Euro hin. Die Verfügung läuft bis zum 30. September.

Die Landeshauptstadt Potsdam zog am 16. Juli nach, vorerst bis zum 1. Oktober. Dort werden sogar bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse widerrufen. Für die Gärten der Stiftung Preußische Schlösser und die städtischen Grünanlagen bleibt der Zugriff auf die Gewässer zwischen 10 und 21 Uhr gesperrt.

Im Kreis Elbe-Elster läuft seit dem 2. Juli ein Verbot ohne festes Enddatum, mit Härtefallausnahmen auf Antrag.

In Barnim und Märkisch-Oderland gelten Dauerverfügungen aus dem Jahr 2020. In Märkisch-Oderland bleiben Kleinstmengen unter zehn Litern pro Tag für den privaten Eigenbedarf zulässig.

Oberspreewald-Lausitz hat das Einzugsgebiet der Schwarzen Elster gesperrt, eine zweite Verfügung für die Mittlere Spree ist in Vorbereitung. Cottbus bereitet ebenfalls eine Verfügung vor.

Vorsicht bei kursierenden Listen: Diese Kreise sind nicht betroffen

Mehrere Übersichten im Netz führen Dahme-Spreewald, Spree-Neiße und Oder-Spree als Verbotsgebiete. Nach dem Ministeriumsstand vom 16. Juli trifft das so nicht zu. In Dahme-Spreewald und Spree-Neiße ist keine Verfügung vorgesehen, in Oder-Spree gilt lediglich eine örtliche Regelung für die Kageler Seenkette aus dem Jahr 2022.

Ohne Verbot sind bislang auch Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Teltow-Fläming und Frankfurt (Oder).

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Sachsen: Dresden verbietet sogar die Gießkanne am Bach

Sachsen ist das am flächendeckendsten betroffene Land im Osten. Die Landeshauptstadt hat ihr Verbot am 24. Juni erlassen und bis zum 31. Oktober befristet.

Von den mehr als 500 Bächen und Flüssen im Stadtgebiet führen viele zu wenig Wasser oder sind trockengefallen, darunter Weißeritz, Prießnitz und Lockwitzbach.

Bemerkenswert ist die Reichweite: In Dresden ist auch das Schöpfen mit Handgefäßen untersagt. Andernorts bleibt genau das die wichtigste Ausnahme.

Der Landkreis Meißen verbietet seit dem 1. Juli das Abpumpen und verlangt, Pumpen und Schläuche aus Gewässern und Uferbereichen zu entfernen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge folgte am 3. August, dort bis zum 30. September.

Verbote bestehen außerdem in Chemnitz, im Landkreis Leipzig, in Mittelsachsen, Nordsachsen, im Vogtlandkreis, im Erzgebirgskreis und im Kreis Zwickau. Die Fristen reichen je nach Verfügung von Ende September bis Ende Oktober.

Wie angespannt die Lage ist, zeigt der Niedrigwasserdienst des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Anfang Juli lag an einem Drittel der ausgewerteten Pegel der Durchfluss unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss.

Sachsen-Anhalt: Der Brunnen bleibt mittags aus

In Anhalt-Bitterfeld, im Altmarkkreis Salzwedel, in Stendal, in der Börde, im Salzlandkreis und im Jerichower Land dürfen Gewässer nicht mit Pumpen oder Schläuchen angezapft werden. Zusätzlich ist die Brunnennutzung zwischen 10 und 18 Uhr gesperrt, zunächst bis zum 30. September.

Der Saalekreis geht weiter: Dort sind Entnahme und Bewässerung bis auf Weiteres untersagt. Öffentliche und private Grünflächen sowie Sportanlagen dürfen zwischen 8 und 18 Uhr auch nicht aus dem Gartenbrunnen versorgt werden.

Thüringen: Schmalkalden-Meiningen zieht seit Samstag nach

Im Süden und Osten des Landes greifen Verbote im Saale-Orla-Kreis, im Kreis Saalfeld-Rudolstadt und im Saale-Holzland-Kreis. Untersagt sind Pumpen, Schläuche und sonstige Saugvorrichtungen, ausgenommen bleibt die Saale. Eimer und Gießkanne sind weiter erlaubt.

Das Altenburger Land verbietet zusätzlich die Grundwasserentnahme aus Brunnen und lässt Rasenbewässerung nur zwischen 20 und 6 Uhr zu.

Neu hinzugekommen ist der Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Die Allgemeinverfügung ist am Freitag im Amtsblatt erschienen und seit Samstag in Kraft, längstens bis zum 31. Oktober.

Das Landratsamt begründet den Schritt damit, dass die Wasserstände an allen Pegeln im Kreis deutlich unter dem jahreszeitüblichen Niveau liegen und einzelne Gewässer bereits trockengefallen sind. Ursache sei vor allem das Niederschlagsdefizit des Winterhalbjahres. Ausnahmen muss die untere Wasserbehörde im Einzelfall genehmigen.

In Erfurt, Gera, Suhl und im Kreis Sonneberg gelten langjährige Verfügungen.

Berlin und Mecklenburg-Vorpommern: bislang ohne Verbot

In beiden Ländern hat noch keine Behörde die Entnahme untersagt. In Berlin läge die Zuständigkeit bei der Senatsumweltverwaltung, die den Gemeingebrauch nach Paragraf 25 des Berliner Wassergesetzes einschränken kann. Landratsämter mit unteren Wasserbehörden gibt es im Stadtstaat nicht.

Die Klimarisikoanalyse des Senats vom Frühjahr benennt das Austrocknen kleiner Gewässer und Nutzungskonflikte um Grund- und Oberflächenwasser als größte Risiken für den Wasserhaushalt der Stadt. Für die Grundwasseranreicherung in Tegel und Spandau steht wegen niedriger Havelpegel eine Einschränkung der Entnahme im Raum.

Bußgeld: In der Spitze 50.000 Euro

Die Landeswassergesetze in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sehen für Verstöße einen Rahmen von bis zu 50.000 Euro vor. Der Landkreis Stendal nennt diese Summe ebenso wie Schmalkalden-Meiningen und Potsdam-Mittelmark.

Es handelt sich um den Höchstrahmen, nicht um den Regelbetrag. Dresden beziffert das Bußgeld ab 50 Euro.

Mehrere Kreise kündigen verstärkte Kontrollen an. In Meißen müssen Pumpen und Schläuche aus dem Uferbereich entfernt werden, unabhängig davon, ob sie in Betrieb sind.

Warum der Osten früher dran ist

Der Nordosten Deutschlands gehört zu den niederschlagsärmsten Regionen des Landes, die sandigen Böden Brandenburgs speichern Wasser schlecht. Dazu kommt in der Lausitz der Wasserhaushalt der Bergbaufolgelandschaft, der die Spree seit Jahrzehnten mitprägt.

Die Behörden führen die Lage in diesem Jahr vor allem auf das Niederschlagsdefizit des Winterhalbjahres zurück. Die Winterniederschläge reichten nicht aus, um die Speicher für den Sommer aufzufüllen.

Wer wissen will, was für den eigenen Garten gilt, fragt bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nach. Nur deren Verfügung zählt.

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