Neue Runde im Streit um die Doktorarbeit von Saskia Ludwig. Hat sie abgeschrieben oder nicht? Der Ausgang des Vorprüfungsverfahrens ist derzeit noch völlig offen. In den kommenden Tagen soll die Universität Potsdam nach Informationen dieser Zeitung jedoch eine Entscheidung darüber treffen, wie es weitergeht. Wir haben mit Saskia Ludwig gesprochen.
Frau Ludwig, die Universität Potsdam gab vor etwa zehn Monaten bekannt, dass es bei Ihrer Doktorarbeit einen Anfangsverdacht für ein Plagiat gegeben habe. Hat sich dieser Verdacht in der Zwischenzeit bestätigt?
Sie spielen wahrscheinlich auf das dpa-Pressestatement des Präsidenten der Universität Potsdam, Genossen Oliver Günther, an, der im Juli 2025 für seine sozialdemokratischen Parteifreunde Schützenhilfe leisten wollte. Frauke Brosius-Gersdorf hatte ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezogen. Gleichzeitig nahm der Widerstand gegen die Professorin aus Potsdam wegen ihrer freiheitsfeindlichen Positionen bei der Grundrechtsauslegung – Stichwort: Corona-Impfzwang – zu.
Und wie ging es dann weiter, wie ist jetzt der aktuelle Stand? Wurde die Arbeit bereits abschließend fachlich geprüft?
Für die Unterstützer von Brosius-Gersdorf an der Uni Potsdam stand das Urteil offenbar bereits einen Tag nach der Anfrage der FAZ im Sommer 2025 fest: Der Titel von Saskia Ludwig muss um jeden Preis aberkannt werden! Dem entgegenstand jedoch eine Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aus dem Jahr 2022, verfasst von einem Professor derselben Fakultät, der zugleich zu den Erstunterzeichnern der Pro-Brosius-Gersdorf-Kampagne der Uni Potsdam gehörte.
Zur Person
Und zu welchem Ergebnis sind die wissenschaftlichen Überprüfungen der Arbeit durch die Universität Potsdam bislang gekommen?
Das nach dem dpa-Statement des Genossen Günther häufig zitierte Vorprüfungsverfahren dauert bis heute an. Offensichtlich sind dem Chef von Frau Brosius-Gersdorf aber die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis selbst nicht vollumfänglich bekannt, denn anders ist es nicht zu erklären, dass der Unipräsident bisher nicht darlegen kann, wie die Plausibilitätsprüfung – also der erste Schritt – durchgeführt wurde.
Es deutet viel darauf hin, dass eine fachfremde Professorin in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung übersprungen hat. Denn bereits einen Tag nachdem die FAZ aus Frankfurt eine Anfrage mit den Zenthöfer-Zitaten gestellt hatte (also am 18. Juli 2025), wurde das Vorprüfungsverfahren – als zweiten Schritt – bereits eingeleitet.
Im Clinch mit Saskia Ludwig: Frauke Brosius-Gersdorf
© Frederic Kern/imago
Also werfen Sie der Universität Potsdam nicht nur Befangenheit in der Angelegenheit vor ...
Sie können es auch Parteilichkeit nennen, schließlich war Präsident Günther schon für die SPD als Minister und als SPD-Oberbürgermeisterkandidat von Potsdam gehandelt worden. Oder nennen Sie es Voreingenommenheit oder ganz einfach Interessenkollision.
Der Genosse Günther und seine juristische Fakultät im Besonderen, an der Frau Brosius-Gersdorf bis heute lehrt, wollten die Professorin seinerzeit um jeden Preis nach Karlsruhe ans Bundesverfassungsgericht wegloben. Auf der offiziellen Webseite der Uni Potsdam können Sie noch heute nachlesen: „Universität Potsdam stellt sich hinter Frauke Brosius-Gersdorf“ – und darunter jede Menge illustre Namen von angeblich „neutralen“ Professoren. Veröffentlicht an jenem 17. Juli 2025, als die FAZ die Zenthöfer-Zitate erstmals präsentierte.
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Sehen Sie hier einen Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften?
Die Anwaltskanzlei Partsch und Partner aus Berlin setzt sich aktuell für eine vollständige Offenlegung aller relevanten Unterlagen ein. Das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam wird sich mit der Frage beschäftigen, ob die praktizierte Geheimhaltungsstrategie der Universität Potsdam zulässig ist. Im Kern geht es um die Frage, was die Universität Potsdam vom 17. zum 18. Juli 2025 praktisch getan hat. Also gab es die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung? Wenn nicht, bricht ein weiteres Kartenhaus für die Brosius-Gersdorf-Fraktion an der Uni zusammen.
Ist dann das Vorprüfungsverfahren vorläufig gestoppt oder geht der Prozess an der Universität Potsdam parallel zum Gerichtsverfahren weiter?
Auch diese Frage wird das Verwaltungsgericht klären müssen. Wobei der Richterspruch auf das Prüfergebnis der Uni keinen Einfluss haben wird: Der 2008 vergebene Doktortitel soll auf jeden Fall entzogen werden. Aus der bislang zensierten Teilakte geht hervor, dass sich die Universität Potsdam seit dem ersten Tag auf ein Klageverfahren vorbereitet hat. Und eine Klage vor Gericht kann es nur geben, wenn man beabsichtigt, den Doktortitel zu entziehen.
Deshalb wird das nächste vollmundige Pressestatement vom Präsidenten der Universität Potsdam nicht lange auf sich warten lassen, wenn die Brosius-Gersdorf-Getreuen im nächsten Schritt das „Hauptverfahren“, die förmliche Untersuchung, einleiten.
Und wie werden Sie darauf reagieren, sollte der Titel wirklich aberkannt werden?
Tiefenentspannt. Der Präzedenzfall von Bernd Althusmann an der Universität Potsdam wird die juristische Grundlage für die nächste Niederlage der Brosius-Gersdorf-Fakultät sein. Seinerzeit wurde eine Dissertationsarbeit mit vielen Schwächen und Fehlern in Potsdam geprüft. Der heutige Leiter der KAS-Auslandsvertretung in Kanada stand damals im medialen Fokus, durfte im Endergebnis aber seinen Titel behalten.
Aber ist Ihre Arbeit mit der des damaligen Präsidenten der Kultusministerkonferenz, Bernd Althusmann aus Niedersachsen, zu vergleichen?
Laut der Bewertung der Gutachter an der Uni Potsdam gibt es tatsächlich große Unterschiede, denn eine Arbeit wurde seinerzeit mit „cum laude“, die andere mit „rite“ bewertet. Und über die letztgenannte Arbeit hatte selbst der Spiegel aus Hamburg geschrieben: „Eine Universität kann nicht beliebig oft prüfen, wie gut sie denn nun eine Dissertation findet. Die rechtlichen Hürden sind richtigerweise hoch.“
In der Diskussion um die Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin hatten Sie unter anderem gefordert, dass die Professorin ihr Amt am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Uni Potsdam ruhen lassen sollte. War das rückblickend ein Fehler?
Diese Forderung war nicht nur richtig, sondern sie hätte in der Zwischenzeit längst vom Genossen Günther umgesetzt werden müssen. Brosius-Gersdorf hat eine W-Professur inne und ist nicht als Politikerin der Linken, Grünen oder der SPD bei Lanz & Co. unterwegs. Sie postuliert auch weiterhin – dank ihrer mit Steuergeldern finanzierten Professur – im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass die Ablehnung durch das Parlament ein „Angriff auf die Demokratie“ gewesen sei. Der Präsident sieht jedoch keinen Handlungsbedarf, mäßigend auf Brosius-Gersdorf einzuwirken, sondern widmet sich scheinbar lieber dem Klassenkampf, wie ihn sein Parteivorsitzender Klingbeil ausgerufen hat.
Geben Sie eine Prognose ab, wann und wo dieser „Klassenkampf“ in Bezug auf Ihre Doktorarbeit enden wird?
An dem Ort, wo der Genosse Günther und die Brosius-Gersdorf-Fraktion ihn haben möchten: vor Gericht. Deshalb werden die Inhalte der Arbeit „Die Aufgabenauslagerung in Landesbetriebe im Bundesland Brandenburg und anderen ausgewählten Bundesländern“ uns auch weiterhin erhalten bleiben und verstauben nicht im Keller der Universitätsbibliothek. Wirklich Leidtragende dieser Polit-Posse sind am Ende die Studenten an der Uni Potsdam, die sich gegen antidemokratisches Gedankengut von Brosius-Gersdorf nicht zur Wehr setzen können.
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