Kubitschek-Tochter

Hauser, Pottinger – Radikalenerlass 2.0? Werden Deutschlands Lehrer wegen ihrer Haltung abgelehnt?

Zwei angehende Lehrerinnen, zwei politische Lager: Die Fälle Hauser und Poettinger zeigen, wie schwer die Grenze zwischen Verfassungsschutz und Gesinnungsprüfung zu ziehen ist.

7 Min
Hannover, 7. Oktober 1978: Rund 3.000 Menschen demonstrieren gegen die Berufsverbote infolge des Radikalenerlasses.

Hannover, 7. Oktober 1978: Rund 3.000 Menschen demonstrieren gegen die Berufsverbote infolge des Radikalenerlasses.

© Klaus Rose

Ein Satz aus diesem Verfahren bleibt hängen. Das Verwaltungsgericht Dresden erwartete von einer angehenden Lehrerin – so zitiert sie es selbst –, sie solle sich von einem rechtsextremen Milieu distanzieren und sich dafür auch körperlich an einem anderen Ort aufhalten.

Der Ort heißt Schnellroda. Dort lebt die Familie von Alruna Hauser, geborene Kubitschek, dort hielt das inzwischen aufgelöste Institut für Staatspolitik seine Tagungen ab, dort verlegt ihr Vater seine Bücher.

Wer zu den Eltern fährt, fährt in die Denkfabrik der Neuen Rechten. Sachsen hat daraus gefolgert, dass diese Frau keine Kinder in Deutsch und Musik unterrichten darf. In dieser Woche bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Rücknahme ihrer Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Unanfechtbar.

Von Neurechten zu Marxisten

Rückblende. Anderthalb Jahre zuvor hatte das bayerische Kultusministerium der Münchnerin Lisa Poettinger denselben Weg versperrt. Poettinger nennt sich Marxistin und Klimaaktivistin. In ihrem 105-seitigen Bescheid steht der Hinweis des Verfassungsschutzes, der Begriff „Profitmaximierung“ stamme aus dem Kommunismus. Staatskanzleichef Florian Herrmann fasste die Linie zusammen: Weder Kommunisten noch Nazis in den Schulen.

Zwei Frauen, zwei Lager, ein Mechanismus. Eine Behörde fragt den Verfassungsschutz, der liefert Aufenthalte, Vokabeln, Bekanntschaften, und am Ende steht eine Prognose über das, was jemand einmal vor einer Klasse tun könnte – nicht über das, was er getan hat. Weder Hauser noch Poettinger wird ein einziger Vorfall aus Praktikum oder Seminar vorgeworfen.

Die Wiederkehr eines Irrtums

Neu ist das nicht. Am 28. Januar 1972 vereinbarten Willy Brandt und die Ministerpräsidenten, die Verfassungstreue von Bewerbern für den Staatsdienst systematisch zu prüfen. Der Radikalenerlass war kein Gesetz, nur eine Verwaltungsabsprache – und veränderte doch die Republik.

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Nach gängigen Schätzungen wurden rund 3,5 Millionen Menschen durchleuchtet, etwa 1.250 Bewerber abgelehnt, rund 260 Beamte entlassen. Getroffen wurden damals überwiegend Linke, meist Mitglieder legaler Organisationen. Und vor allem Lehrer, weil ihr Beruf ohne den Staat als Arbeitgeber kaum existierte. Allein Niedersachsen zählt mehr als 130 Betroffene.

Eine von ihnen war die Gymnasiallehrerin Dorothea Vogt. Nach einer vorläufigen Dienstenthebung 1986 wurde sie am 15. Oktober 1987 wegen ihrer aktiven DKP-Mitgliedschaft und politischen Betätigung aus dem Beamtenverhältnis entfernt, obwohl ihre dienstliche Arbeit nicht beanstandet worden war.

1995 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Entlassung ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt hatte. Brandt selbst nannte den Beschluss später übrigens einen Irrtum.

Und nun kehrt er zurück, ein wenig durch die Hintertür. Seit dem 1. August fragt Hamburg wieder routinemäßig beim Verfassungsschutz nach – über 4.000 Anfragen im ersten Monat. Bayern legt Bewerbern eine Organisationsliste vor, auf der neben rechtsextremen Gruppen auch die Rote Hilfe und die Linksjugend stehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 entschieden, dass schon für ein Ausbildungsverhältnis ein Mindestmaß an Verfassungstreue verlangt werden darf; Bautzen hat das nun auf das Lehramt übertragen, weil Schulkinder sich dem Einfluss einer Referendarin nicht entziehen könnten.

Gesinnung ist keine Handlung

Das Argument hat Gewicht. Niemand will Indoktrination im Klassenzimmer – was gleichsam für politisches Lehrmaterial gelten sollte. Aber es begründet Aufsicht, nicht Ausschluss. Der liberale Rechtsstaat unterscheidet zwischen Gesinnung und Tat. Wer die Ausbildung verweigert, verweigert den Beruf – daran ändert die Vokabel „Nichtzulassung“ nichts.

Kritiker merken zurecht an, der Staat könne nach dem Referendariat immer noch entscheiden, ob er jemanden verbeamtet. Die Tür vorher zu schließen heißt, für Gedanken zu bestrafen, deren Umsetzung man nur vermutet.

Und die Beweisbasis ist dünn: Hauser behauptet, das Gutachten über sie stütze sich auf Antifa-Blogs; ob das stimmt, mag man glauben oder nicht. Dass der bayerische Verfassungsschutz eine ökonomische Vokabel zum Indiz erklärt, steht dagegen aktenkundig im Bescheid.

Kubitschek-Tochter Hauser: Keine Aktivistin?

Hauser sagt, sie sei keine politische Aktivistin, nur eine Tochter, die am Wochenende heimfährt. Das ist schwer zu glauben. Unwidersprochene Recherchen linker Medien zeigen sie 2017 in der ersten Reihe einer Demonstration der Identitären Bewegung, 2018 mit Protestschild am Antaios-Stand der Leipziger Buchmesse und beim Empfang von Kindern für eine Fahrt des völkischen „Freibunds“. Wer so auftritt, ist Aktivistin; die Selbstbeschreibung ist Verteidigungsstrategie.

Nur: Darum geht es nicht. Auch Poettinger ist Aktivistin und sagt es offen. Die Frage lautet nicht, ob Lehramtsanwärter politisch sind, sondern ob legales Engagement außerhalb der Schule den Weg ins Klassenzimmer verbauen darf.

Wer Hauser Verständnis verweigert, weil sie aus dem falschen Haus kommt, muss es Poettinger ebenso verweigern. Und umgekehrt.

Der Staat und rechts und links: Zweierlei Maß?

Genau hier wird die Debatte unehrlich. Als Poettinger ihren Bescheid öffentlich machte, unterschrieben Tausende eine Solidaritätserklärung, in München gab es eine Kundgebung, Medien stellten sie als Klimaaktivistin vor. Dabei hatte sie 2022 getwittert, es sei legitim, Adressen von „Nazis, Klimafaschos und Konzerneigentümer:innen“ zu veröffentlichen; Farbe an deren Häusern finde sie „cool“.

Das ist kein Klassenkampf, das ist die Billigung von Straftaten – Doxing steht seit 2021 im Strafgesetzbuch. Für Hauser hebt sich außerhalb ihres Milieus kaum eine Hand, obwohl ihr keine Rechtsverletzung vorgeworfen wird, sondern Anwesenheit bei Vorträgen.

Der Spiegel lässt sich drehen. In Stendal wurde der Lehrer Max Heckel abgemahnt, weil er Schülern auf Nachfrage erklärte, warum er die AfD nicht wählt. Die Beschwerde wanderte über eine Mutter zur AfD, die das Neutralitätsgebot als Knüppel schwingt und Meldeportale für Lehrer will.

Heckel bekam Rückendeckung aus Wissenschaft und Politik. Jede Seite ruft nach dem Staat, wenn die andere zu laut wird – und beklagt Gesinnungsjustiz, wenn es sie selbst trifft.

Die Schule war nie neutral

Dahinter steckt die Illusion, Schule könne ein politikfreier Raum sein, wenn man nur die richtigen Leute draußen hält. An der Berliner Friedrich-Bergius-Schule schrieb das Kollegium 2024 einen Brandbrief über Gewalt, Böller und Polizeieinsätze.

In einer Umfrage von Stern und RTL berichteten 82 Prozent der Lehrkräfte von rechtsextremen Äußerungen ihrer Schüler. Migration, Nahost, Klima, AfD – jeder Konflikt der Gesellschaft sitzt morgens um acht im Klassenraum. Ob er dort ausgetragen wird, entscheidet niemand. Nur wie.

Das ist Sache der Schulleitungen. Sie kennen ihre Lehrer, hospitieren, nehmen Beschwerden an, führen Dienstgespräche. Eine Rektorin, die merkt, dass eine Referendarin Schüler überfordert, hat alle Mittel, das zu unterbinden. Ein Verfassungsschutzgutachten weiß dagegen nichts vom Klassenzimmer. Der Konflikt gehört in die Schule, nicht ins Vorzimmer des Innenministeriums, nicht hinter verschlossene Türen.

Beutelsbach in der Zerreißprobe

Der Beutelsbacher Konsens von 1976 hat die Regeln dafür: keine Überwältigung, Kontroverses kontrovers behandeln, Schüler urteilsfähig machen. Er ist eine didaktische Leitlinie, kein Schweigegebot. Eine Lehrerin darf sagen, was sie denkt, solange sie es als Meinung kennzeichnet und Widerspruch zulässt.

Doch die Formel gerät unter Druck, wenn eine Partei, die im Osten rund ein Drittel der Wähler hinter sich hat. Dann sitzt in jeder Klasse ein Dutzend Kinder, deren Eltern AfD wählen. Kontroversität verlangt, deren Positionen als Teil des Streits zu behandeln; Verfassungstreue verlangt, menschenfeindlichen Aussagen zu widersprechen.

Beides zugleich ist möglich, aber es ist eine Kunst, keine Verwaltungsroutine. Wer sie beherrscht, ist ein guter Lehrer. Wer sie an den Verfassungsschutz delegiert, hat sie aufgegeben.

Die freiheitliche Antwort ist für beide Seiten unbequem: Lasst sie herein, Poettinger wie Hauser. Schaut hin, was sie tun. Und haltet alle an dieselbe Regel – drinnen kein Überwältigen, draußen das Gesetz.

Wer Adressen veröffentlicht, Gewalt gutheißt oder Straftaten billigt, muss sich verantworten, egal in welcher Farbe.

Wer nur anders denkt, hat Grundrechte. Eine Demokratie, die das nicht aushält, hat den Radikalenerlass nicht überwunden. Sie hat ihn nur umbenannt.

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