Es ist eines der ungewöhnlichsten Ereignisse der deutschen Demokratie – die Wahl des Bundespräsidenten. 1260 Menschen versammeln sich im Bundestag, geben ihre Stimme ab und gehen wieder auseinander. Rededuelle gibt es keine, auch keine Debatte im Plenarsaal, nur gefaltete Stimmzettel und eine Entscheidung mit weitreichender Bedeutung. Am 30. Januar 2027 ist es wieder so weit. Dann wählt die Bundesversammlung einen Nachfolgerin für Frank-Walter Steinmeier, dessen zweite Amtszeit am 18. März endet.
Dieses nichtständige Verfassungsorgan, dessen einzige Aufgabe die Wahl des Bundespräsidenten ist, setzt sich zur Hälfte aus den 630 Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen Delegierten zusammen, die von den 16 Landesparlamenten gewählt werden. Unter dem Strich sind es dann 1260 Stimmen für ein neues Staatsoberhaupt. Wie viele Vertreter ein Bundesland entsenden darf, richtet sich dabei nach seiner Bevölkerungszahl. Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Land stellt 134 Delegierte, Bremen als kleinstes gerade einmal fünf.
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Und die Zusammensetzung der Ländergruppen orientiert sich wiederum an den Kräfteverhältnissen in den jeweiligen Landtagen. Gleichwohl müssen die Delegierten keineswegs selbst Politiker sein. Denn auch Persönlichkeiten aus Kultur, Sport, Wissenschaft und der Gesellschaft können nominiert werden. Genau das macht die Bundesversammlung jedes Mal zu einem politischen Schaufenster: Die Parteien präsentieren Menschen, die aus ihrer Sicht das Land repräsentieren.
Die Promiliste: Merkel, Cacau und ein Nobelpreis
Unter den bereits gewählten oder nominierten Delegierten finden sich zahlreiche prominente Namen. Allerdings ist nicht jeder Vorschlag einer Fraktion letztlich auch eine endgültige Wahl. Während Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen ihre Delegationen schon Anfang November bestimmt haben, stehen in anderen Ländern noch parlamentarische Entscheidungen aus. Für Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen-Anhalt sind bisher überhaupt keine verlässlichen Namenslisten bekannt.
In Baden-Württemberg setzt die CDU unter anderem auf den früheren Fußball-Integrationsbotschafter Cacau und Unternehmer Reinhold Würth. Die Grünen wollen Pur-Sänger Hartmut Engler und Medizin-Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard in die Bundesversammlung entsenden.
Schleswig-Holstein hat die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel für die Bundesversammlung vorgeschlagen. Es wäre nicht das erste Mal, dass sie Delegierte für die Bundespräsidenten-Wahl wäre.
© Kay Nietfeld/dpa
Rheinland-Pfalz schickt mit Fußball-Schiedsrichter Markus Merk und BASF-Chef Markus Kamieth ebenfalls prominente Namen ins Rennen. Und Sachsens CDU hat den früheren Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Holocaustüberlebende Renate Aris nominiert. Das BSW aus dem Freistaat setzt wiederum auf den Journalisten Constantin Schreiber, die Grünen auf die Schriftstellerin Martina Hefter.
Für durchaus viel Aufmerksamkeit sorgte ein Vorschlag aus Schleswig-Holstein. Wenn es nach dem nördlichsten Bundesland geht, soll Angela Merkel der Bundesversammlung angehören. Die CDU-Fraktion begründete ihre Entscheidung damit, dass die frühere Bundeskanzlerin 2022 bereits als Delegierte aus Mecklenburg-Vorpommern dabei gewesen sei. Dort ist die CDU inzwischen aber nicht mehr im Landtag vertreten.
Auch aus Niedersachsen kommen bekannte Namen. Die Grünen wollen Klimaaktivistin Luisa Neubauer in der Bundesversammlung sehen, die CDU den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Drogerieunternehmer Raoul Roßmann entsenden. In Bremen stehen Schauspielerin Katja Riemann und Ex-Fußballnationalspieler Tim Borowski auf den Vorschlagslisten. Und die SPD in Hessen nominierte den Publizisten Michel Friedman, der seine Berufung mit einer deutlichen Warnung vor verfassungsfeindlichen Kräften verband.
CSU-Politikerin Aigner soll für Union ins Rennen ums Bundespräsidentenamt gehen
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Die große Frage: Wer will ins Schloss Bellevue?
So prominent die Wahlleute teils auch sein mögen, sind sie doch nur Statisten für einen Hauptdarsteller, dessen Name vor der Versammlung vereinbart wird. Aber wer bewirbt sich um das höchste Staatsamt? Bundeskanzler Friedrich Merz hat schon angekündigt, eine Frau aus der politischen Mitte als Kandidatin vorzuschlagen. Das wäre ein Novum. Seit der Gründung der Bundesrepublik 1949 standen ausschließlich Männer an der Spitze des Staates – von Theodor Heuss bis zuletzt Frank-Walter Steinmeier.
Als aussichtsreichste Kandidatin gilt derzeit die bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner. CSU-Chef Markus Söder unterstützt sie, ebenso mehrere CDU-Spitzenpolitiker. Auch aus den Reihen von SPD und Grünen gibt es vereinzelt Zustimmung, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Für mich ist ganz klar, dass wir uns zukünftig eine Frau im Amt des Bundespräsidenten wünschen, also eine Bundespräsidentin, und ich schätze Ilse Aigner“, sagte sie am Donnerstag. Aigner brachte sogar ins Spiel, die Grünen in eine gemeinsame Kandidatur einzubinden.
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Doch der Weg zu einer überparteilichen Lösung ist keineswegs frei. Innerhalb der CDU gibt es Stimmen, die eine Kandidatin aus den eigenen Reihen bevorzugen. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann bezeichnete die öffentliche Kandidatensuche als „unwürdig“.
Als mögliche Alternativen zu Aigner werden unter anderem die hessische CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bildungsministerin Karin Prien und die frühere CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer gehandelt. Doch nun scheint es eine Entscheidung der Unionsspitze zugunsten von Aigner zu geben. Am Freitagnachmittag hieß es aus der CDU dann, dass Aigner Bundespräsidentin werden soll.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kann sich Ilse Aigner (CSU) als Bundespräsidentin vorstellen.
© Jens Büttner/dpa
Geheime Wahl, klare Regeln
Das Verfahren ist vergleichsweise schlicht. Jedes Mitglied der Bundesversammlung darf Kandidaten vorschlagen. Wählbar ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 40 Jahre alt ist und das Wahlrecht zum Bundestag hat – also vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist, zum Beispiel durch Richterspruch.
In den ersten beiden Wahlgängen ist die absolute Mehrheit erforderlich. Bei 1260 Mitgliedern bedeutet das mindestens 631 Stimmen. Scheitert auch der zweite Wahlgang, genügt im dritten die relative Mehrheit. Abgestimmt wird geheim und ohne Aussprache. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre. Eine dritte unmittelbar aufeinanderfolgende Amtszeit ist ausgeschlossen. Deshalb ist für Steinmeier jetzt Schluss.
Und schon jetzt, knapp drei Monate vor der Bundespräsidentenwahl, steht fest: Die Bundesversammlung 2027 wird Geschichte schreiben. Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik gibt es eine realistische Aussicht auf eine Frau im höchsten Staatsamt, die dann ins Schloss Bellevue einzieht. Ihr Name: Ilse Aigner.
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