Deutschland hat im ersten Halbjahr 2026 deutlich weniger Menschen abgeschoben als ein Jahr zuvor. Es waren 9663 statt 11.807, ein Minus von rund 18 Prozent. Das steht in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken. Die Zahl der Asylerstanträge ist im selben Zeitraum noch stärker gesunken, um gut 35 Prozent. Es kommen also spürbar weniger Menschen. Bei der Rückführung derer, die das Land verlassen müssen, hakt es aber weiter.
Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellten von Januar bis Juni knapp 40.000 Menschen zum ersten Mal einen Asylantrag. Die Abschiebungen sind zwar gesunken, aber weniger stark als die Antragszahlen. Die Entlastung kommt also vor allem daher, dass weniger Menschen kommen, und nicht von mehr Rückführungen. Und: Ukrainische Kriegsflüchtlinge tauchen in der Asylstatistik kaum auf.
Wie groß der Rückstau ist, zeigt eine andere Zahl. Ende Juni waren in Deutschland knapp 259.000 Menschen ausreisepflichtig. Das sind rund 32.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die meisten von ihnen haben eine Duldung, ihre Abschiebung ist also vorübergehend ausgesetzt. Bei mehr als der Hälfte der Ausreisepflichtigen ist ein abgelehnter Asylantrag gespeichert.
Abschiebungen: Protest am Flughafen Leipzig/Halle
Deutlich mehr Menschen sind mit staatlicher Förderung freiwillig ausgereist. Über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP verließen gut 9200 Menschen das Land, rund ein Viertel mehr als im Vorjahreszeitraum. Die meisten von ihnen hatten die syrische oder die türkische Staatsangehörigkeit.
Sachsen-Anhalt meldet Rückgang bei Asylzahlen
Auch in Sachsen-Anhalt sanken die Asylzahlen zuletzt deutlich. Im Oktober registrierte das Innenministerium 131 Asylsuchende, etwa halb so viele wie im Oktober 2025. „Die Asylzugangszahlen sind unverändert deutlich rückläufig“, sagt Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). Migration werde „wieder gesteuert, geordnet und begrenzt“. Der konsequente Kurs bringe „eine spürbare Entlastung für den Staat und in unseren Kommunen“.
Seit Jahresbeginn kamen rund 35 Prozent weniger Asylsuchende nach Sachsen-Anhalt als im Vorjahreszeitraum. Für das ganze Jahr rechnet das Ministerium mit etwa 1900 Zugängen. Weniger als 2000 gab es zuletzt vor 15 Jahren, im Jahr 2011.
Bei den Rückführungen sieht es weniger gut aus. Auch Sachsen-Anhalt hat im ersten Halbjahr weniger Menschen abgeschoben als ein Jahr zuvor. Gleichzeitig ist die Zahl der Ausreisepflichtigen auf zuletzt rund 5400 gestiegen. Die größte Gruppe stammt aus Indien.
Mörder darf abgeschoben werden
Wie lange sich eine Abschiebung juristisch hinziehen kann, zeigt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen. Ein heute 28-jähriger Iraker hatte 2015 seine Mutter ermordet, laut Gericht „zur Wiederherstellung der vermeintlichen Familienehre“. Er wurde zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Kreis Mettmann drohte ihm die Abschiebung in den Irak an, der Mann klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage jetzt abgewiesen.
Elf Jahre nach dem Tod seiner Mutter wehrt sich ein Iraker vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen seine Abschiebung.
© Martin Höke/dpa
Die Richter sehen trotz „diverser Resozialisierungsbemühungen“ eine Wiederholungsgefahr. Der Mann habe sich mit seiner Tat bis heute nicht ausreichend auseinandergesetzt. Auch von seiner konservativen jesidischen Familie habe er sich nicht genug gelöst. Der Mord stehe „in krassem Widerspruch“ zum Wertesystem des Grundgesetzes und zeige „ein tiefgreifendes Integrationsversagen in jeder Hinsicht“. Weder seine Geschwister in Deutschland noch seine Erkrankung an Morbus Crohn sprächen gegen die Abschiebung, so das Gericht. Behandelt werden könne er auch im Irak.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Iraker kann beim Oberverwaltungsgericht NRW Berufung einlegen. Selbst in einem Fall, den das Gericht so eindeutig bewertet, ist der Rechtsweg also noch nicht ausgeschöpft.
Warum 21.000 Abschiebungen scheiterten? Die Bundesregierung weiß es nicht
Auch bei der Durchführung gibt es Hürden. 734 Abschiebungen wurden im ersten Halbjahr abgebrochen, obwohl die Betroffenen schon der Bundespolizei übergeben worden waren. Der häufigste Grund: Fluggesellschaften oder Piloten weigerten sich, die Person mitzunehmen. Dazu kamen Widerstand der Betroffenen, medizinische Gründe und eingelegte Rechtsmittel.
Wenn das Heimatland nicht mitspielt
Auch wenn ein Gericht die Abschiebung erlaubt, ist die Rückführung damit noch nicht sicher. Dass das nicht nur ein deutsches Problem ist, zeigt ein Blick in die USA. Nach einem Bericht der New York Times plant die US-Regierung, mehr als 150 Afghanen über Pakistan abzuschieben. Direkt nach Afghanistan kann Washington nicht abschieben.
US-Präsident Donald Trump möchte Abschiebungen nach Afghanistan über das Nachbarland Pakistan abwickeln.
© Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa
Die Taliban-Regierung reagierte besorgt. Außenamtssprecher Abdul Kahar Balchi forderte die USA auf, einen „verantwortungsvollen und maßvollen Ansatz“ zu wählen. Jede Entscheidung müsse die Rechte und legitimen Forderungen der Betroffenen berücksichtigen. Gleichzeitig bot Kabul an, auf Basis gegenseitigen Verständnisses praktisch zusammenzuarbeiten.
Menschenrechtler warnen, den Betroffenen drohe in Afghanistan Verfolgung. Das gelte auch für frühere Helfer des US-Militärs. Dazu kommt das angespannte Verhältnis zwischen Pakistan und Afghanistan. An der gemeinsamen Grenze gibt es immer wieder Zusammenstöße. Islamabad hat seine Sicherheitsbehörden angewiesen, Afghanen ohne gültiges Visum festzunehmen.
Deutschland schiebt inzwischen direkt nach Afghanistan ab, allerdings nur in kleinem Umfang. Im ersten Halbjahr waren es 87 Menschen. Die Charterflüge starteten in Leipzig/Halle, die EU-Grenzschutzagentur Frontex beteiligte sich nicht an den Kosten.
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